Hinweise zur Batterieentsorgung gemäß Batteriegesetz BattG
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie gemäß § 18 des Batteriegesetzes (BattG) auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind als Endanwender zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zur kostenfreien Entsorgung an unserem Versandlager (Versandadresse Deutschland) oder Handelspartner im Ausland (Sales Partner – SubCtech – Ocean Power & Monitoring ) zurückgeben.
Neben gefährlichen Schadstoffen, die bei einer falschen Entsorgung die Umwelt belasten würden, enthalten Batterien auch wichtige Rohstoffe, die wiederverwertet werden können.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf. Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne (sofern enthalten), die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber. Diese Batterien sind nicht bei uns im Vertrieb.
Der Begriff Batterie bezeichnet gleichbedeutend Batterie (Primärbatterie) und Akku bzw. Akkumulator (Sekundärbatterie).
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz BattG finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de) oder u.a. auf der Website des Gemeinschaftsprojektes des Bundesministeriums der Justiz und der Juris GmbH www.gesetze-im-internet.de .